Kranprüfung
Sachkundigenprüfungen · Freiberg & Umgebung
Kranprüfung nach
DGUV Vorschrift 52
Wiederkehrende jährliche Prüfung Ihrer Krane durch befähigte Personen – herstellerneutral, rechtssicher und vollständig dokumentiert. Inklusive Führen der Kranbücher nach DGUV V52 §29.
Pflicht & Grundlagen
Was ist die Kranprüfung – und wer ist verpflichtet?
Krane zählen zu den überwachungsbedürftigen Arbeitsmitteln. Betreiber sind nach §14 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 3 verpflichtet, ihre Krananlagen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Die Prüfung muss durch eine befähigte Person gem. §2 Abs. 6 BetrSichV durchgeführt werden – mit technischer Qualifikation, Berufserfahrung an Krananlagen und Kenntnissen des Prüfverfahrens.
Die IP Instandhaltung und Anlagentechnik GmbH führt diese wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 52 §26 durch und übernimmt das Führen der Kranbücher gem. DGUV V52 §29 – damit Ihr Betrieb jederzeit revisionssicher dokumentiert ist.
Jetzt anfragenSicht- und Funktionsprüfung
Was wird bei der Kranprüfung geprüft?
Die befähigte Person prüft alle sicherheitsrelevanten Bauteile – mechanisch, elektrisch und dokumentarisch. Herstellerneutral.
Mechanische Bauteile
Tragkonstruktion, Seile, Ketten, Haken, Laufräder, Schienen – Kontrolle auf Verschleiß, Verformung und Korrosion.
Elektrische Bauteile und Steuerung
Schaltschränke, Steuereinrichtungen, Leitungen und Kabelführungen – Prüfung auf Funktion und Sicherheit.
Sicherheitseinrichtungen
Bremsen, Endschalter, Lastmomentbegrenzer, Überlastsicherungen – Funktionsprüfung aller Schutzmechanismen.
Lastaufnahmeeinrichtungen
Hakenflasche, Haken, Anschlagmittel – Kontrolle auf Gebrauch, Materialermüdung und Tragfähigkeit.
Betriebsanleitung und Prüfdokumentation
Vorhandensein und Aktualität aller Prüfunterlagen – Kontrolle auf Vollständigkeit und Normkonformität.
Führen der Kranbücher
Dokumentation aller Befunde im Krankontrollbuch gem. DGUV V52 §29 – inklusive Fristenverfolgung.
Anforderungen
Was macht eine befähigte Person aus?
Gemäß §2 Abs. 6 BetrSichV muss die prüfende Person drei Voraussetzungen erfüllen, um eine rechtssichere Kranprüfung durchführen zu dürfen.
Technische Qualifikation
Fundierte technische Berufsausbildung in einem einschlägigen Fachgebiet – z. B. Maschinenbau, Metallverarbeitung oder Elektrotechnik.
Berufserfahrung an Krananlagen
Nachgewiesene Praxiserfahrung im Umgang mit Krananlagen – durch Betrieb, Wartung und Reparatur erworben.
Kenntnisse des Prüfverfahrens
Besondere Kenntnisse über das vorgeschriebene Prüfverfahren und die einschlägigen Normen (BetrSichV, DGUV V52).
Ihr Partner in Freiberg
Prüfung und Instandhaltung
aus einer Hand
Als Industriedienstleister seit 1993 bringen wir nicht nur die Prüfqualifikation mit – sondern jahrzehntelange Praxis in Instandhaltung, Reparatur und Anlagenbau.
- Wiederkehrende jährliche Prüfung gem. DGUV Vorschrift 52 §26
- Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile
- Führen der Kranbücher und vollständige Prüfdokumentation gem. DGUV V52 §29
- Herstellerneutrale Prüfung – unabhängig vom Kranhersteller
- Auf Wunsch: direkte Mängelbeseitigung durch unsere Instandhaltungsteams
- Terminmanagement – wir behalten Ihre Prüffristen im Blick
Häufige Fragen
Kranprüfung – Antworten auf einen Blick
Die wichtigsten Fragen zu Grundlagen, Prüfumfang und Ablauf.
Wie oft muss eine Kranprüfung durchgeführt werden?
Was wird bei der Kranprüfung konkret geprüft?
Was ist eine befähigte Person und wer darf Krane prüfen?
Was passiert, wenn die Prüfung versäumt wird?
Führt IP Freiberg auch die Kranbücher?
Servicegebiet
Kranprüfung in Freiberg und Mittelsachsen
Von unserem Stammsitz in Freiberg (09599) aus sind wir im gesamten Landkreis Mittelsachsen und angrenzenden Regionen Sachsens tätig. Als langjähriger regionaler Industriedienstleister passen wir Prüftermine flexibel an Ihre Betriebszeiten an.
Ihr Ansprechpartner
Kevin Kalcher
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