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Kranprüfung


Pflicht & Grundlagen

Was ist die Kranprüfung – und wer ist verpflichtet?

Krane zählen zu den überwachungsbedürftigen Arbeitsmitteln. Betreiber sind nach §14 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 3 verpflichtet, ihre Krananlagen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

Die Prüfung muss durch eine befähigte Person gem. §2 Abs. 6 BetrSichV durchgeführt werden – mit technischer Qualifikation, Berufserfahrung an Krananlagen und Kenntnissen des Prüfverfahrens.

Die IP Instandhaltung und Anlagentechnik GmbH führt diese wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 52 §26 durch und übernimmt das Führen der Kranbücher gem. DGUV V52 §29 – damit Ihr Betrieb jederzeit revisionssicher dokumentiert ist.

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Sicht- und Funktionsprüfung

Was wird bei der Kranprüfung geprüft?

Die befähigte Person prüft alle sicherheitsrelevanten Bauteile – mechanisch, elektrisch und dokumentarisch. Herstellerneutral.

01

Mechanische Bauteile

Tragkonstruktion, Seile, Ketten, Haken, Laufräder, Schienen – Kontrolle auf Verschleiß, Verformung und Korrosion.

02

Elektrische Bauteile und Steuerung

Schaltschränke, Steuereinrichtungen, Leitungen und Kabelführungen – Prüfung auf Funktion und Sicherheit.

03

Sicherheitseinrichtungen

Bremsen, Endschalter, Lastmomentbegrenzer, Überlastsicherungen – Funktionsprüfung aller Schutzmechanismen.

04

Lastaufnahmeeinrichtungen

Hakenflasche, Haken, Anschlagmittel – Kontrolle auf Gebrauch, Materialermüdung und Tragfähigkeit.

05

Betriebsanleitung und Prüfdokumentation

Vorhandensein und Aktualität aller Prüfunterlagen – Kontrolle auf Vollständigkeit und Normkonformität.

06

Führen der Kranbücher

Dokumentation aller Befunde im Krankontrollbuch gem. DGUV V52 §29 – inklusive Fristenverfolgung.


Anforderungen

Was macht eine befähigte Person aus?

Gemäß §2 Abs. 6 BetrSichV muss die prüfende Person drei Voraussetzungen erfüllen, um eine rechtssichere Kranprüfung durchführen zu dürfen.

01

Technische Qualifikation

Fundierte technische Berufsausbildung in einem einschlägigen Fachgebiet – z. B. Maschinenbau, Metallverarbeitung oder Elektrotechnik.

02

Berufserfahrung an Krananlagen

Nachgewiesene Praxiserfahrung im Umgang mit Krananlagen – durch Betrieb, Wartung und Reparatur erworben.

03

Kenntnisse des Prüfverfahrens

Besondere Kenntnisse über das vorgeschriebene Prüfverfahren und die einschlägigen Normen (BetrSichV, DGUV V52).


Ihr Partner in Freiberg

Prüfung und Instandhaltung
aus einer Hand

Als Industriedienstleister seit 1993 bringen wir nicht nur die Prüfqualifikation mit – sondern jahrzehntelange Praxis in Instandhaltung, Reparatur und Anlagenbau.

  • Wiederkehrende jährliche Prüfung gem. DGUV Vorschrift 52 §26
  • Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile
  • Führen der Kranbücher und vollständige Prüfdokumentation gem. DGUV V52 §29
  • Herstellerneutrale Prüfung – unabhängig vom Kranhersteller
  • Auf Wunsch: direkte Mängelbeseitigung durch unsere Instandhaltungsteams
  • Terminmanagement – wir behalten Ihre Prüffristen im Blick
KK
Kevin Kalcher
Ihr Ansprechpartner für Kranprüfungen
1993
Gründungsjahr – über 30 Jahre Industrieerfahrung in Sachsen
30+
Mitarbeiter: Ingenieure, Meister, Techniker, Facharbeiter
ISO
9001:2015 · 1090-2 (EXC2) · 3834-3 zertifiziert
SAC
Sachsen – regionaler Vor-Ort-Service in Mittelsachsen

Häufige Fragen

Kranprüfung – Antworten auf einen Blick

Die wichtigsten Fragen zu Grundlagen, Prüfumfang und Ablauf.

Wie oft muss eine Kranprüfung durchgeführt werden?
Mindestens einmal jährlich – vorgeschrieben durch §14 BetrSichV i. V. m. Anhang 3 Abschnitt 3 sowie DGUV Vorschrift 52 §26. Die Häufigkeit richtet sich nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen: Ein Kran im Drei-Schicht-Betrieb ist häufiger zu prüfen als ein gelegentlich genutzter Montagekran. Zusätzlich sind anlassbezogene Prüfungen nach Instandsetzungen oder Umbauten erforderlich.
Was wird bei der Kranprüfung konkret geprüft?
Die befähigte Person führt eine Sicht- und Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile durch: Mechanik (Seile, Ketten, Haken, Tragkonstruktion), Elektrik und Steuerung, Sicherheitseinrichtungen (Bremsen, Endschalter, Lastmomentbegrenzer), Lastaufnahmeeinrichtungen sowie Betriebsanleitung und Prüfdokumentation. Fokus liegt auf Verschleiß, Materialermüdung, Korrosion und bestimmungsgemäßem Gebrauch.
Was ist eine befähigte Person und wer darf Krane prüfen?
Eine befähigte Person gem. §2 Abs. 6 BetrSichV ist eine Person mit technischer Qualifikation, Berufserfahrung an Krananlagen und besonderen Kenntnissen des Prüfverfahrens. Für die wiederkehrende jährliche Prüfung genügt diese. Für Erstabnahmen und Prüfungen nach wesentlichen Änderungen ist eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA erforderlich.
Was passiert, wenn die Prüfung versäumt wird?
Das Versäumen verstößt gegen die BetrSichV. Im Schadensfall ohne gültige Prüfdokumentation drohen: persönliche Haftung des Betreibers, Verlust des Versicherungsschutzes, mögliche Betriebsuntersagung durch die Berufsgenossenschaft sowie Bußgelder. Lückenlose Dokumentation ist aktiver Haftungsschutz.
Führt IP Freiberg auch die Kranbücher?
Ja. Gemäß DGUV Vorschrift 52 §29 ist der Betreiber verpflichtet, ein Krankontrollbuch zu führen. Wir übernehmen das Führen der Kranbücher, halten alle Prüffristen im Blick und stellen die vollständige Prüfdokumentation revisionssicher bereit.

Servicegebiet

Kranprüfung in Freiberg und Mittelsachsen

Von unserem Stammsitz in Freiberg (09599) aus sind wir im gesamten Landkreis Mittelsachsen und angrenzenden Regionen Sachsens tätig. Als langjähriger regionaler Industriedienstleister passen wir Prüftermine flexibel an Ihre Betriebszeiten an.

Freiberg Mittweida Döbeln Brand-Erbisdorf Flöha Oederan Chemnitz Dresden Riesa Grimma

Ihr Ansprechpartner

Kevin Kalcher

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