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Pflicht & Grundlagen

Was sind Sachkundigenprüfungen – und wer ist verpflichtet?

Betreiber von Arbeitsmitteln sind nach §14 BetrSichV verpflichtet, ihre Anlagen und Geräte regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Die Sachkundigenprüfung dient dem Nachweis, dass sicherheitsrelevante Bauteile ordnungsgemäß funktionieren und keine unzulässige Gefährdung von Personen ausgeht.

Eine befähigte Person gem. §2 Abs. 6 BetrSichV muss über einschlägige technische Berufsausbildung, Berufserfahrung am jeweiligen Arbeitsmittel und besondere Kenntnisse der vorgeschriebenen Prüfverfahren verfügen.

Die IP Instandhaltung und Anlagentechnik GmbH führt alle wiederkehrenden Sachkundigenprüfungen durch – herstellerneutral, vollständig dokumentiert und rechtssicher. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Fristenverfolgung und Prüfdokumentation.

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Unsere Prüfleistungen

Sachkundigenprüfungen im Überblick

Alle Prüfungen werden durch befähigte Personen nach den einschlägigen DGUV-Vorschriften, -Grundsätzen und -Regeln sowie der BetrSichV durchgeführt.

Kranprüfung – Sachkundiger prüft Krananlage mit Lupe
DGUV Vorschrift 52 §26

Kranprüfung

Wiederkehrende jährliche Prüfung aller Krananlagen – mechanische Bauteile, elektrische Einrichtungen, Sicherheitseinrichtungen und vollständige Dokumentation inklusive Führen der Kranbücher gem. DGUV V52 §29.

Lastaufnahmeeinrichtungen – Prüfung gem. DGUV Regel 100-500
DGUV Regel 100-500

Lastaufnahmeeinrichtungen

Prüfung von Lastaufnahmeeinrichtungen wie Haken, Traversen, Zangen und Anschlagmittel – auf Verschleiß, Verformung, Rissbildung und Einhaltung der zulässigen Tragfähigkeit nach DGUV Regel 100-500.

Hubarbeitsbühnen – Prüfung gem. DGUV Grundsatz 308-002
DGUV Grundsatz 308-002

Hubarbeitsbühnen

Wiederkehrende Prüfung von Hubarbeitsbühnen (Scherenhubbühnen, Gelenkteleskopbühnen) – Sicht- und Funktionsprüfung aller Sicherheitseinrichtungen, Hydraulik, Standsicherheit und Dokumentation gem. DGUV Grundsatz 308-002.

Leitern und Tritte – Sicherheitsprüfung gem. DGUV Information 208-016
BetrSichV · DGUV Information 208-016

Leitern und Tritte

Regelmäßige Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Leitern sowie Tritten – Kontrolle auf Schäden, Korrosion, Stabilität und sichere Nutzbarkeit nach BetrSichV und DGUV Information 208-016.

Winden, Hub- und Zuggeräte – Prüfung nach DGUV Vorschrift 54
DGUV Vorschrift 54 §23 Abs. 2

Winden-, Hub- und Zuggeräte

Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten auf mechanische Integrität, Bremsfunktion, Lasttragelemente und Sicherheitseinrichtungen – gem. §23 Abs. 2 DGUV Vorschrift 54 durch befähigte Personen.

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore – Prüfung gem. DGUV Grundsatz 308-006
DGUV Grundsatz 308-006

Kraftbetätigte Fenster, Türen & Tore

Wiederkehrende Prüfung kraftbetätigter Tore, Türen und Fenster – Sicherheitsabschalter, Schließkraftbegrenzung, Not-Halt-Einrichtungen und Quetsch-/Scherschutzfunktionen gem. DGUV Grundsatz 308-006.


Ihr Partner in Freiberg

Prüfung und Instandhaltung
aus einer Hand

Als Industriedienstleister seit 1993 verfügen wir über langjährige Praxis in Instandhaltung, Reparatur und Anlagenbau – und bringen diese Erfahrung direkt in unsere Sachkundigenprüfungen ein.

  • Alle Prüfungen durch befähigte Personen gem. §2 Abs. 6 BetrSichV
  • Herstellerneutrale Prüfung – unabhängig vom Hersteller des Arbeitsmittels
  • Vollständige Prüfdokumentation und Führen aller vorgeschriebenen Prüfbücher
  • Auf Wunsch: direkte Mängelbeseitigung durch eigene Instandhaltungsteams
  • Terminmanagement – wir behalten alle Prüffristen für Sie im Blick
  • Kurze Reaktionszeiten durch regionalen Vor-Ort-Service in Mittelsachsen
KK
Kevin Kalcher
Ihr Ansprechpartner für alle Sachkundigenprüfungen
6
Prüfbereiche – von Kranen bis zu kraftbetätigten Toren
1993
Gründungsjahr – über 30 Jahre Industrieerfahrung
30+
Mitarbeiter: Ingenieure, Meister, Techniker, Facharbeiter
ISO
9001:2015 · 1090-2 (EXC2) · 3834-3 zertifiziert

Häufige Fragen

Sachkundigenprüfungen – Antworten auf einen Blick

Die wichtigsten Fragen zu Grundlagen, Prüfpflicht und Ablauf.

Was versteht man unter Sachkundigenprüfungen?
Sachkundigenprüfungen sind gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln, die von einer befähigten Person gem. §2 Abs. 6 BetrSichV durchgeführt werden müssen. Sie dienen dem Nachweis, dass sicherheitsrelevante Bauteile ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefährdung von Personen ausgeht. Je nach Arbeitsmittel gelten unterschiedliche DGUV-Vorschriften und Grundsätze als Prüfgrundlage.
Wie häufig müssen Sachkundigenprüfungen durchgeführt werden?
Die Prüffristen richten sich nach dem jeweiligen Arbeitsmittel und seiner Nutzung: Krane, Lastaufnahmeeinrichtungen, Hubarbeitsbühnen, Leitern, Winden und kraftbetätigte Tore sind in der Regel mindestens einmal jährlich zu prüfen. Bei intensiverer Nutzung oder besonderen Einsatzbedingungen können kürzere Fristen vorgeschrieben sein. Zusätzlich sind anlassbezogene Prüfungen nach Instandsetzungen oder außergewöhnlichen Vorkommnissen erforderlich.
Wer darf Sachkundigenprüfungen durchführen?
Wiederkehrende Prüfungen dürfen durch eine befähigte Person gem. §2 Abs. 6 BetrSichV durchgeführt werden. Diese muss über eine einschlägige technische Berufsausbildung, Berufserfahrung am jeweiligen Arbeitsmittel und besondere Kenntnisse des vorgeschriebenen Prüfverfahrens verfügen. Für Erstabnahmen und Prüfungen nach wesentlichen Änderungen ist eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) – z. B. TÜV oder DEKRA – erforderlich.
Was passiert, wenn Prüffristen nicht eingehalten werden?
Das Versäumen von Prüffristen verstößt gegen die BetrSichV und die einschlägigen DGUV-Vorschriften. Im Schadensfall drohen: persönliche Haftung des Betreibers, Verlust des Versicherungsschutzes, mögliche Betriebsuntersagung durch die Berufsgenossenschaft sowie Bußgelder. Eine lückenlose, revisionssichere Dokumentation aller Prüfungen ist daher aktiver Haftungsschutz – und Pflicht.
Übernimmt IP Freiberg auch die Prüfdokumentation und Fristenverfolgung?
Ja. Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige Prüfdokumentation, führen alle vorgeschriebenen Prüfbücher und behalten die Prüffristen für Ihre Anlagen im Blick. So müssen Sie sich um nichts kümmern – und sind bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft jederzeit revisionssicher aufgestellt.

Servicegebiet

Sachkundigenprüfungen in Freiberg und Region

Von unserem Stammsitz in Freiberg (09599) aus sind wir im gesamten Landkreis Mittelsachsen und angrenzenden Regionen Sachsens tätig. Als regionaler Industriedienstleister stimmen wir Prüftermine flexibel auf Ihre Betriebszeiten ab – mit kurzen Reaktionszeiten und persönlichem Ansprechpartner.

Freiberg Mittweida Döbeln Brand-Erbisdorf Flöha Oederan Chemnitz Dresden Riesa Grimma

Ihr Ansprechpartner

Kevin Kalcher

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Sprechen Sie Kevin Kalcher direkt an – wir melden uns kurzfristig mit einem konkreten Angebot für alle Prüfleistungen in Freiberg und Mittelsachsen.